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Eine Revolution der Physik?

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Die Haltung einiger Krankenkassen

Die Techniker Krankenkasse (TK) informiert in ihrer Broschüre „Anders heilen“ zunächst über die Homöopathie, wobei Hochpotenzen ausdrücklich akzeptiert werden: „Die Inhaltsstoffe homöopathischer Arzneimittel (…) werden nach bestimmten Herstellungsvorschriften gelöst, zerrieben oder aufgeschwemmt und in exakt einzuhaltenden Abstufungen verdünnt. (…) Die Verdünnungsstufe wird als Potenz angegeben. Sie gilt in der Homöopathie als Maß für die therapeutische Wirkkraft der Arznei.“

Weiter heißt es: „Die Basis des anthroposophischen medizinischen Weltbildes ist die Unterteilung des Menschen in vier sogenannte ,Wesensglieder‘: Der ,physische Leib‘ ist der Körper, mit dem wir leben, der ,Äther-Leib‘ besteht aus den körperbelebenden Lebenskräften (Stoffwechselsystem), der ,Astral-Leib‘ besteht aus der Lust, dem Instinkt und der Leidenschaft (Seele), und das ,Ich als das Bewusstsein von sich selbst (Nerven und Sinnessystem, Geist). (…) Im anthroposophischen Sinn medizinisch tätig zu werden bedeutet, das Ungleichgewicht im Körper zwischen diesen einzelnen Leibqualitäten auszugleichen. (…) Dabei spielen auch Metalle eine wichtige Rolle, und sie werden als sogenannte ,vegetabilisierte‘ Metalle eingesetzt. Für diese Zubereitung wird ein entsprechendes Metallsalz um eine Pflanze herum dem Boden zugesetzt, in dem dann drei Jahre lang eine Pflanze wächst, die wesensmäßig zu dem Metall passt. Die theoretische Annahme ist dann, dass nach drei Jahren die Pflanze vollständig von dem Metallprozess durchsetzt ist“ (Dogs 1997, S. 9 und 16f.). Trotz der Einschränkung „theoretische Annahme“ kann man bei der Lektüre den Eindruck gewinnen, dass die TK die gesamte Wissenschaft und Medizin für grob unvollständig hält, da diese derartige Zusammenhänge und Einteilungen nicht kennen.

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) wirbt in Anzeigen wie folgt um Mitglieder: „Besondere Leistungen im Bereich Naturheilverfahren. Bitte erkundigen Sie sich! Wir übernehmen als Vertragsleistung z. B. Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie und mehr“ (HEK 1998).

Unter der Überschrift „Anthroposophische Medizin: Wer bezahlt?“ informieren die WELEDA-Nachrichten (1999) über Krankenkassen, die Leistungen der Homöopathie und anthroposophischen Medizin erstatten, nämlich die IKK Hamburg, die BKK Post und die Securvita BKK. Die Securvita BKK hat die Erstattung der besonderen Therapierichtungen „ausdrücklich auch in ihre Satzung aufgenommen“; „bei den Angeboten der IKK Hamburg und der BKK Post handelt es sich um wissenschaftlich begleitete Modellprojekte, durch die während fünf bzw. acht Jahren relevante Erkenntnisse über Kosten und Nutzen der klassischen Homöopathie, der Neuraltherapie, der Akupunktur und der anthroposophischen Medizin erhoben werden.“

 

  
Aufbau der Physik
Sonstige Artikel:
Bilanzierung case by case: Lösungen nach HGB und IFRS
von Jens Wüstemann
Sozialrecht (Schwerpunktbereich)
Gewerbesteuerrecht: Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Gewerbesteuer-Richtlinien, Gewerbesteuer-Hinweise
 
   
 
     
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